Arbeitszeiterfassung – work smarter, not harder
Im Jahr 2019 hat das EUGH eine EU weite, einheitliche Gesetzgebung zur Arbeitszeiterfassung beschlossen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt. Das Ziel ist es, die Arbeitszeit aller Menschen in der EU, die einer Beschäftigung nachgehen lückenlos und nachvollziehbar zu erfassen.